Christoph Kastens e.K.

Welche Versicherung braucht man für den Urlaub?

05. Okt 2024,

Ich informiere Euch zu den Themen Reiseversicherung, welche Versicherung greift im Urlaub. Egal ob Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Reiserücktrittsversicherung. Ich informiere in einem Blogartikel

Welche Versicherungen brauchst du für den Urlaub?

Ich komme gerade von einem tollen und erholsamen Urlaub mit meiner Familie auf Fanø in Dänemark und möchte euch heute etwas über meine Reiseversicherungen erzählen. Ihr erfahrt wann diese greifen und warum sie sinnvoll sind.

1) Die Reiserücktrittsversicherung

Das Ganze fängt schon bei der Buchung des Urlaubs an. Die meisten Urlaube werden schon Wochen oder Monate im voraus gebucht. Niemand weiß, was bis dahin noch passieren wird und ob ihr eure Reise überhaupt antreten könnt. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornierungsgebühren für euch, die bei einem Reiserücktritt fällig werden. Damit wirklich Versicherungsschutz besteht, müsst ihr die Versicherung allerdings spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Solltet ihr einen Last-Minute Urlaub machen, muss die Versicherung innerhalb von drei Werktagen nach der Buchung abgeschlossen werden.

Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung sind sehr unterschiedlich und hängen von Faktoren wie dem Transportmittel, dem Preis und der Anzahl der versicherten Personen ab. In der Regel könnt ihr mit etwa fünf Prozent des Reisepreises rechnen.

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung könnt ihr übrigens nicht einfach in Anspruch nehmen, nur weil ihr doch keine Lust auf die Reise oder etwas besseres zu tun habt. Es braucht schon einen Grund für den Rücktritt. Zu den anerkannten Gründen zählen zum Beispiel eine Corona Quarantäneverordnung vom Gesundheitsamt, die Verweigerung der Beförderung aufgrund einer Corona Erkrankung oder des Verdachts darauf und allgemein bei einer Krankheit, sofern der Arzt die Reiseunfähigkeit bescheinigt.

2) Die Reiseabbruchversicherung

Besonders in Zeiten einer Pandemie macht es in meinen Augen durchaus Sinn, ebenfalls eine Urlaubsgarantie abzuschließen, falls ihr euren Urlaub aufgrund von einer Corona Infektion vor Ort abbrechen müsst oder dort von Behördenseite in Quarantäne geschickt werdet. Das gilt natürlich nicht, wenn die Quarantäneverordnung schon vor dem Abflug zu erwarten war. Eine Reiseabbruchversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung könnt ihr hier abschließen.

3) Die Auslandskrankenversicherung

Sofern ihr nur im europäischen Ausland unterwegs seid, braucht ihr keine Auslandskrankenversicherung, weil die Kosten ja sowieso von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden? Naja, nicht ganz. Die entstehenden Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt im europäischen Ausland werden zwar grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, allerdings nur in der Höhe, wie es in Deutschland auch der Fall wäre. Entstehen höhere Kosten, müsst ihr mit Zuzahlungen und Selbstbehalten rechnen.

Mit einer Auslandskrankenversicherung seid ihr auf der sicheren Seite. Sie übernimmt weltweit die Kosten für Heilbehandlungen, stationäre Behandlungen und sogar die Überführungskosten im Todesfall vollständig. Eine gute Auslandskrankenversicherung findet ihr hier.

4) AutoPlus Schutzbrief

Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz der KFZ-Haftpflicht und Kaskoversicherung auch im europäschen Ausland. Solltet ihr also mit dem Auto oder Camper einen Unfall verursachen, seid ihr in der Regel versichert. Allerdings besteht nicht überall der volle Versicherungsschutz. Der Umfang der Absicherung richtet sich nach den Vorschriften des Urlaubslandes, ist jedoch mindestens so hoch wie im Vertrag festgeschrieben.

Um den Versicherungsschutz im Ausland nachzuweisen, ist das Mitführen einer sogenannten grünen Versicherungskarte notwendig. Ohne diese Karte entfällt der Schutz in vielen Ländern. Die grüne Versicherungskarte könnt ihr vor dem Reiseantritt einfach bei uns anfordern. Sie bietet jedoch nicht in allen Ländern der Welt Schutz. Die nicht geschützten Länder sind auf der Versicherungskarte durchgestrichen.

Solltet ihr mal mit dem Fahrzeug liegen bleiben, hilft euch der AutoPlus Schutzbrief. Dieser ist in der EU und im geografischen Europa gültig und bietet beispielsweise eine Pannenhilfe bis 100 Euro, übernimmt Abschleppkosten bis 150 Euro und bezahlt auch die Ausgaben für einen Mietwagen für maximal 7 Tage und 350 Euro, falls das Auto gestohlen wurde oder aufgrund eines Unfalls nicht fahrbereit ist. Seid ihr 1200 Kilometer oder mehr von eurem Erstwohnsitz entfernt, übernimmt der Schutzbrief auch die Kosten für einen Rückflug in der Economy Class oder ein Bahnticket 1. Klasse.

5) Privathaftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sollest du auch ohne Urlaub abschließen. Sie bietet weltweiten Schutz, falls du im Urlaub einen Schaden verursachst. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden in Argentinien oder Australien entsteht. Allerdings musst du beachten, dass nicht jeder Tarif alle Schäden in voller Höhe abdeckt. Sollte ein Schaden an angemieteten Ferienhäusern, Hotelzimmern oder Kreuzfahrtkabinen entstehen, sind bewegliche Dinge in einigen Tarifen nur bis 25.000 Euro versichert. Für beschädigte Elektrogeräte besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

6) Hausratsversicherung

Im Falle Versicherungsschadens (Brand, Einbruch, Sturmschaden) in eine Ferienwohnung oder in ein Ferienhaus ersetzt die Hausratsversicherung den entstandenen Schaden. Die Entschädigung ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt. Bei Einbrüchen in dein Hotelzimmer oder deine Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff genießt du weltweiten Versicherungsschutz. Das gilt allerdings nicht für Wertsachen. Diese solltest du daher immer in einem Safe lagern. In Ferienwohnungen oder Ferienhäusern sind Wertsachen versichert, allerdings nur bis zu einer maximalen Summe von 10.000 Euro. Generell ist Raub weltweit versichert.

Die Hausratversicherung greift auch, wenn dein Fahrzeug aufgebrochen und der Inhalt entwendet wird. Das gilt auch für Dachboxen und Motorradkoffer. Die entstandenen Schäden werden allerdings nur bis zu einem Maximalwert von 3.000 Euro gedeckt und der Versicherungsschutz greift nur im geografischen Europa. Du musst beachten, dass Wohnwagen und Anhänger von diesem Schutz ausgeschlossen sind. Auch Wertgegenstände, die aus dem Auto entwendet werden, sind nicht versichert. Für elektronische Geräte besteht zwar grundsätzlich Versicherungsschutz, allerdings nur, wenn sie im Handschuhfach oder nicht einsehbar im Kofferraum verstaut wurden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich der Versicherungsschutz auf die höchsten Versicherungspakete und die aktuellen Bedingungen der VGH Produkte beziehen. (Stand 06.21)

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